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Wir wollen mehr Konservatismus wagen!

"Merkels verlorene Jahre – Teil 1/2"

Eine Analyse der letzten Dekade aus konservativer Sicht
Fundamentalfragen der (jüngeren) Vergangenheit: Wie hätten wir Konservativen entschieden und warum?

INHALT

  1. Prolog
  2. Eurokrise 2010 ff.
  3. Energiewende 2011 ff.
  4. Aussetzung der Wehrpflicht 2011
  5. Massenimmigration 2015

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Prolog

Angela Merkels Kanzlerschaft war weder schwarz, noch weiß. Sie war vielmehr eine Abfolge von Grautönen. Wobei die lichten Flecken in der ersten und in der ersten Hälfte der zweiten Legislatur deutlich überwogen.

Danach wurde es 6 Jahre recht finster, trotz des sehr guten Wahlergebnisses 2013. In diese Zeit fallen die – aus konservativer Sicht – großen Fehlentscheidungen von „La Merkel“. In der vierten und letzten Legislatur herrschte dann nur noch grauer Einheitsbrei. Es wurde verwaltet, nicht gestaltet. Merkel wurschtelte sich großkoalitionär durch, Probleme wurden – teilweise Corona-bedingt – aufgeschoben, aber nicht aufgehoben.

Insofern ist die Regierungszeit Merkels ein hervorragendes Beispiel für die Sinnhaftigkeit der Begrenzung eines Mandats auf maximal drei Amtszeiten!

In dieser Darstellung sollen insbesondere diese letzten 10 Jahre der Kanzlerschaft Merkel analysiert werden. Sie haben die CDU nachhaltig verändert, da in dieser Zeit die Partei von Merkel und ihren Anhängern systematisch entkernt wurde, eine Entwicklung, die in dem banalen Wahlslogan „Für ein Land, in dem wir gut und gerne leben!“ ihren Ausdruck fand. Diese letzten 10 Jahre werden darüber hinaus Deutschland auch in der kommenden Dekade maßgeblich prägen, aus konservativer Sicht nicht zu seinem Besten (Stichwort: Massenimmigration).

Es wird Jahre brauchen, um die Versäumnisse und Fehler Merkels für Land und Partei wieder „auszubügeln“. Und es wird großen Mutes, Weisheit und Entschlossenheit in der Union bedürfen, um Staat und Partei wieder „fit für die Zukunft“ zu machen. Insoweit kann man von der letzten Dekade getrost als von „Merkels verlorenen Jahren“ sprechen. Und zwar als Partei- und Regierungschefin!

Was von Merkel bleibt? Dass sie „Krise konnte“. Und dass die zahlreichen Krisen der vergangenen Jahre Merkel wahrscheinlich im Amt gehalten haben. Vor lauter Krise und der Sehnsucht nach der „vertrauten ruhigen Hand“ („Sie kennen mich!“) sahen weite Teile der Wählerschaft nicht den langsamen, aber stetigen Verfall im Land. Und sie sahen auch nicht das mutlose und bräsige Aussitzen1 von Problemen der Kanzlerin (Stichwort: Breitbandanschluss2), oft aus Gründen des Machterhalts.

Insofern war Schröder wohl doch der bessere Konservative. Er wog ab und sah, was sich nicht bewährte. Dann wagte er und reformierte, wo reformiert werden musste.

Vielleicht waren beide, Schröder wie Merkel, einfach nur in der falschen Partei …

***
Diese Analyse teilt sich – der Übersicht halber - in zwei Teile.
Teil 1 umfasst die Regierungsjahre 2011 – 2016, Teil 2 die Zeit 2016 – 2021.

Die Analyse geht dabei wie folgt vor:

  • Zunächst wird der zugrundeliegende Sachverhalt („Das Problem“, z. B. „Eurokrise“) geschildert,
  • dann die realisierte Lösung dargestellt,
  • diese Lösung dann kritisch betrachtet,
  • und schließlich der alternative, konservative Lösungsvorschlag des zugrundeliegenden Problems dargestellt.

 

1. Eurokrise 2010 ff.

Sachverhalt

„Als Eurokrise bezeichnet man eine vielschichtige Krise der Europäischen Währungs-union ab dem Jahre 2010. Sie umfasst eine Staatsschuldenkrise, eine Bankenkrise und eine Wirtschaftskrise. Die Eurokrise resultiert aus einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren, deren jeweilige Gewichtung umstritten ist. Insbesondere im Fall Griechenlands steht die Entwicklung der Staatsschulden im Vorfeld der Krise im Vordergrund.“ 3

Insgesamt stellt die „Eurokrise“ einen äußerst komplexen Vorgang dar, der zudem bei Ausbruch ohne Beispiel war. Darum verbieten sich in diesem Fall pauschale Lösungen. Einige prinzipiengeleitete konservativen Vorschläge zur besseren Überwindung der Krise sollen dennoch im Folgenden gegeben werden:

Umgesetzte Lösung

„Mit der 2010 eingerichteten Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und dem 2011 als deren Nachfolger verabschiedeten Europäischen Stabilitäts-mechanismus (ESM) wurde ein – politisch umstrittener – Rettungs-schirm verabschiedet…

Die Europäische Zentralbank intervenierte durch Senkung der Zinsen und durch volumenmäßig begrenzte Ankaufprogramme für (bereits emittierte) Staatsanleihen am Sekundärmarkt…

Als Maßnahmen gegen die Krisenursachen wurden bisher der Europäische Fiskalpakt, ein Aktionsverfahren gegen gesamtwirtschaftliche Ungleich-gewichte und die Europäische Bankenunion verabschiedet.“4

Kritik an dieser Lösung:

Durch den ESM haften nun alle Euro-Mitglieder – mittelbar und beschränkt auf ihre Garantien (im Falle Deutschlands immerhin 190 Mrd. gez. ESM-Kapital) füreinander.

Das starre „Euro-Korsett“ bleibt bestehen, damit bestehen zinspolitische Fehlanreize fort.

Die Intervention der EZB („Whatever it takes“) schreibt Minimalzinsen fort und setzt damit Fehlanreize, da der Zins seine Effizienzfunktion nicht mehr sinnvoll ausführen kann. Negative Folgen zeigen sich in einer Fehlallokation, etwa im deutschen Immobiliensektor. Die Zeche wird letztlich durch die europäischen Sparer bezahlt.

Politisch führte die Eurokrise, bzw. die Art ihrer Lösung, zu einer nachhaltigen Enttäuschung, einer berechtigten Desillusion hinsichtlich der Europäischen Idee („Ende der EU-Utopie“, dass alles an Europa „gut und richtig“ sei!) und dem Erstarken populistischer Tendenzen. So hat die „Alternative für Deutschland“ ihren Ursprung in der „alternativlosen Politik“ der Regierung Merkel II.

Die alternative konservative Lösung

Wir Konservative in der Union glauben, dass die sog. „Eurokrise“ in erster Linie dadurch ausgelöst wurde, das Ungleiches gleich behandelt wurde.

Obwohl in den verschiedenen Ländern des Euro unterschiedliche Inflationsraten und Leistungsbilanzen existierten, wurden alle Mitgliedsländer „über einen währungspolitischen Leisten geschlagen“ („Eurokorsett“). Ehemals wirksame nationale Ausgleichsmaßnahmen, wie Währungsabwertung und Geldpolitik waren unter der gemeinsamen Währung nicht mehr möglich.

Hierdurch wurden falsche Zinsanreize gesetzt und es kam zu makroökonomisch nicht gerechtfertigten Kapitalströmen in die GIIPS-Staaten (Griechenland, Italien, Irland, …). Ehemalige „Hochinflationsländer“ konnten sich nun unter dem Deckmantel der gemeinsamen Währung billig verschulden Damit entstand, wie im Falle Griechenlands, eine Staatsschuldenkrise.

Aufgrund fehlender Regulierung konnten die zinspolitischen Fehlanreize auf den Bankensektor und von dort auf die Gesamtwirtschaft von Mitgliedsstaaten durchschlagen.

In dieser Situation wäre es wichtig gewesen, sich auf folgende konservativen Grundsätze zu besinnen:

  • Das Prinzip der Eigenverantwortung, auch von Staaten, sowie der Grundsatz „Privat vor Staat“ in seiner Umkehrung („keine Sozialisierung von Verlusten“, „wer bestellt, bezahlt“),
  • ergänzt durch das Prinzip Europäischer Solidarität (Gemeinschaftsprinzip, Leistungsprinzip),
  • Das Leistungs- und Effizienzprinzip,
  • das Prinzip des Pragmatismus, was im vorliegenden Fall zu einer gewissen Flexibilität geführt hätte.
  • Das Prinzip der Grundgerechtigkeit.
     

Hätte man diese Prinzipien beherzigt, so wäre man zu folgenden Rückschlüssen gekommen:
Das Prinzip der Eigenverantwortung von Staaten gebietet, dass die Einzelstaaten in erster Linie für ihren Staatshaushalt zuständig sind. Wer sich hoch verschuldet, weil der Zinsmechanismus außer Kraft gesetzt wird, der muss die daraus resultierenden Folgen tragen. Wer bestellt, bezahlt und wer mehr bestellt, als er zahlen kann, der ist eben bald pleite.5 So ist es im Privatleben, im Wirtschaftsleben und eben auch im „Lebenszyklus eines Staates“.

Im Falle einer drohenden Zahlungsunfähigkeit von Staaten hätten zudem („Keine Sozialisierung von Verlusten“) in erster Linie die Gläubiger, etwa im Falle Griechenlands, für Verluste aufkommen müssen. Das hätte eine Bankenkrise, etwa in Frankreich und Spanien (Hauptherkunftsländer der griechischen Staatskredite) bedeutet. Dies hätte man abmildern können, hätte es aber grundsätzlich hinnehmen müssen (Eigenverantwortung).

Leistungs- und Effizienzprinzip gebieten zudem, dass nicht leistungsgerechte Fehlanreize beseitigt werden. Bei der Schaffung des Euro hätte man daher von Anfang an berücksichtigen müssen, dass nicht alle angeschlossenen Volkswirtschaften gleich stark sind. Man hätte dies unter Anwendung des Prinzips der Grundgerechtigkeit berücksichtigen müssen. Die Stabilitätskriterien Neuverschuldung < 3% und Gesamtverschuldung < 60% wurden von Anfang an nur bedingt eingehalten und konnten die Krise nicht verhindern (wie sinnvoll gerade diese Werte sind, steht auf einem anderen Blatt…).

Man hätte sich daher einer pragmatischen Lösung bedienen müssen, die konkret auf die eigentlichen Ursachen der Krise eingeht. Hierbei hätte geholfen, wenn man die Grundprinzipien des Wirtschaftens unter Einzelpersonen auf die Ebene von Staaten überträgt (Bsp.: Ein Privatmann kann pleitegehen, ohne dass hierfür seine Nachbarn haften oder ihre gemeinsame Währung hierdurch beschädigt wird).

Folglich wäre eine folgende Lösung aus konservativer Sicht angebracht gewesen6:

  • Schuldenschnitt (bspw. 50%) der betroffenen Staaten, zu tragen von den Gläubigern (Eigenverantwortung, keine Sozialisierung von Verlusten). Ein solcher Schuldenschnitt wäre pragmatisch gewesen, da ohne derartige Maßnahmen insbesondere Griechenland nicht mehr „auf die Beine gekommen“ wäre. Für die Zukunft hätte eine solche Regelung zudem disziplinierend auf eine zu lockere Kreditvergabe gewirkt.
  • Schaffung eines „Neuen Euros“ (1 N-EUR ~ 0,5 EUR), um so in schwächeren Ländern Preise und Zinsen anzupassen, und um einen kompetitiven Vorteil zu gewähren („Überleben in der 2. Liga“). Dies wäre eine pragmatische und realistische Maßnahme gewesen, da bestimmte Staaten der Eurozone einfach nicht in der „1. Liga mitspielen“ konnten. Dieser Schritt wäre „über Nacht“ möglich gewesen, um Mitnahmeeffekte und einen Bankenrun in den betroffenen Gebieten zu vermeiden. Die Umstellung hätte insbesondere das Giralgeld betroffen, aber auch alle Preise wären per Gesetz über Nacht auf „Neue Euro“ gesetzt worden. Dies hätte eine Stärkung der Binnennachfrage in den betroffenen Ländern bewirkt, da ausländische Güter sich preislich (in N-EUR) verdoppelt hätten. Dieser Effekt und die Tatsache, dass das Realgeld (die EUR-Banknoten) unverändert geblieben wären, hätte Unbilligkeiten abgeschwächt. Die Spaltung des Euro-Raums in eine (virtuelle) „2-Klassen-Gesellschaft“ hätte hingenommen werden müssen.
  • Vergabe von Notkrediten durch EZB oder EU, geknüpft an wirksame makroökonomische Reformen (Rückfahren der Staatsausgaben, Bekämpfung der Steuerhinterziehung, Reform des Bankwesens, Reform des Steuerwesens, …), Durchsetzung eines makroökonomischen Leistungsrahmens zur langfristigen Steigerung der Leistungsfähigkeit und klare Rückzahlungsvereinbarung, ggf. gekoppelt mit einem teilweisen Schulderlass bei Wohlverhalten (ähnlich wie im Falle einer Privatinsolvenz). Diese Forderungen folgen aus den Prinzipien der Eigenverantwortung, der Leistung und Effizienz.

    Diese Forderungen wurden teilweise umgesetzt (Aktionsverfahren, Bankenunion).

    Hätten diese Maßnahmen die Krise, bzw. ihre Folgen beseitigt oder gemildert?

    Wir denken schon. Insbesondere durch das harte Erfordernis der makroökonomischen Reformen wären die betroffenen GIIPS-Staaten langfristig wirtschaftlich gestärkt worden.

    Mit einem „Neuen Euro“ hätten weniger kompetitive Staaten in der „2. Liga“ überleben können. Dies hätte ihnen „Luft zum Atmen“ und damit Zeit zur makroökonomischen Anpassung gegeben.

    In diesem Zeitraum hätten die solidarischen Notkredite lindern gewirkt.

    Die „Geldkanone“ mit ihrer Flutung der Märkte wäre um einige Kaliber kleiner ausgefallen, was die negativen Allokationen in diesem Bereich gemildert hätte.

    Die politischen Frustrationen wären kleiner ausgefallen, wenn sich nicht der Gedanke aufgedrängt hätte, dass mit „deutschen Milliarden die Südländer, bzw. Banken freigekauft würden“.


2. Energiewende 2011 ff.

Sachverhalt

„Eine gravierende Änderung der deutschen Energiepolitik erfolgte im Herbst 2010, als die schwarz-gelbe Bundesregierung eine deutliche Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke beschloss. …

Am 11. März 2011 ereignete sich in Japan die Nuklearkatastrophe von Fukushima.

Durch die sich damit ergebenden Druck auf die Regierung kam es zu einer erneuten Wende in der Energiepolitik. … am 6. Juni 2011 [gab die deutsche Regierung den Atomausstieg bis zum Jahr 2022 bekannt.“7

Umgesetzte Lösung

„In Deutschland beschloss Kanzlerin Angela Merkel unter dem Eindruck der Reaktorunfälle, dass die Bundesrepublik doch aus der Atomkraft aussteigt. Ihre Regierung hatte den von Rot-Grün ausgehandelten Atomausstieg zuvor noch rückgängig gemacht und die Nutzung von Kernenergie mit der Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke beschlossen …

Am 30. Juni 2011 beschlossen Bundestag und Bundesrat mit deutlicher Mehrheit, dass die sieben ältesten deutschen Kernkraftwerke und das Kernkraftwerk Krümmel sofort stillzulegen sind, und dass alle übrigen deutschen Kernkraftwerke bis 2022 stillgelegt werden.“8

Kritik an dieser Lösung:

Durch den „Zick-Zack-Kurs“ hat die Regierung nicht nur Vertrauen in ihre Lösungskompetenz verspielt (verschmerzbar), sondern auch dem Steuer- und Stromzahler (vermeidbar) hohe Sonderzahlungen auferlegt.9

Die Versorgungssicherheit wurde zumindest für eine Übergangszeit in Frage gestellt.

Insgesamt wurde eine bewährte Energieform handstreichartig aufgegeben, ohne zuvor mögliche Alternativen ausreichend erforscht und aufgebaut zu haben.10

Die alternative konservative Lösung

Konservative entwickeln ihre Politik evolutionär. Manchmal gebieten es die Verhältnisse, etwa im Kriegs- oder Katastrophenfall, schnell zu reagieren. Verantwortungsvolle Konservative planen derartige Ereignisse jedoch im Voraus.

Vorliegend lag weder ein Plan B zur Risikominimierung vor, noch wurde evolutionär gehandelt. Die Reaktion der Bundesregierung kann vielmehr als „blitzartige 180°-Wende“ gewertet werden.

Und dies, obwohl ein Katastrophenfall in Japan, nicht jedoch in Deutschland vorlag und die Risikoverhältnisse in beiden Ländern völlig unterschiedlich waren (kein deutsches AKW war und ist einem signifikanten Erdbeben- oder gar Tsunami-Risiko ausgesetzt!).

Dennoch reagierte die deutsche Politik, unter Verletzung des Prinzips der Grundgerechtigkeit, extremer, als die japanische (Atomausstieg Deutschland: 2022, Japan: 2040!).

Der erste Verstoß gegen konservative Grundprinzipien bestand jedoch in der Verlängerung der AKW-Laufzeiten im Herbst 2010, keine 6 Monate vor Fukushima.

Konservativ wäre es gewesen, vor dieser Verlängerung das Für und Wider der Kernenergie unter Beachtung der Prinzipien des Fortschrittlichen Konservatismus, des Bewährungsprinzips und der Nachhaltigkeit abzuwägen (Pragmatismusgebot). Bei Anwendung dieser Prinzipien wäre man zu folgenden Ergebnissen gekommen:

Die Kernenergie ist zwar seit mehr als 60 Jahren bewährt, weist jedoch zwei beachtliche Risiken auf: Das Risiko eines GAUs mit seinen katastrophalen Folgen und das Entsorgungsrisiko. Ersteres kann durch eine Laufzeitbegrenzung signifikant verringert werden, letzteres nicht (ein AKW muss entsorgt werden, egal, ob es 5 oder 50 Jahre lief!).

Insgesamt ist die Kernkraft in ihrer derzeitigen Form aufgrund des Endlagerungsaspekts kein besonders nachhaltiges Konzept (Generationen-gerechtigkeit, langfristige Sicherheit).

Der Zugewinn an Sicherheit durch eine möglichst schnelle Stilllegung steht aber in keinem Verhältnis zu den dadurch ausgelösten Kosten und der Versorgungssicherheit.

Pragmatisch wäre es daher gewesen, bereits 2010 …

  • ... Langfristig aus der Kernkraft auszusteigen, somit keine neuen AKW zuzulassen (Nachhaltigkeit, Generationengerechtigkeit, Berechenbarkeit, Risikoreduktion),
  • ... eine Risikoanalyse aller deutschen AKW zu veranlassen,
  • … unsichere AKW möglichst schnell stillzulegen,
  • … keine pauschale Laufzeitverlängerung zu gewähren,
  • … sondern eine Obergrenze für die Laufzeit unter Sicherheitsaspekten zu definieren und diese dann konsequent durchzuziehen,
  • … mit Hochdruck Alternativen zu erforschen und zu fördern (Fortschrittlicher Konservatismus).

Als Folge hätte es keine überstürzte „Wende von der Wende“ in der deutschen Energiepolitik gegeben, es hätte Planungssicherheit geherrscht und damit wäre dem Vertrauensschutz genüge getan, was auch die Ausgleichszahlungen an die Energieversorger minimiert hätte. In der Folge wären die Strompreise nicht in dem Maße gestiegen, wie sie es dann später tatsächlich taten. Ein solches Vorgehen wäre auch effizient und sparsam und somit auch ökonomisch nachhaltig gewesen.

3. Aussetzung der Wehrpflicht 2011

Sachverhalt

„Am 15. Dezember 2010 wurde durch das Bundeskabinett eine Änderung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 beschlossen. Diesem Beschluss zufolge sollte bereits ab dem 1. März 2011 niemand mehr gegen seinen Willen einberufen werden.“11

Umgesetzte Lösung

Es wurden einfach keine Wehrpflichtigen mehr gezogen.

Argumente der Reformer:

Probleme bei der Wehrgerechtigkeit (keine Frauen wurden gezogen und auch nur ein Anteil < 50% der eigentlich wehrpflichtigen Männer); erheblicher Grundrechtseingriff, der nur bei entsprechender Sicherheitslage gerechtfertigt werden kann.

Kritik an dieser Lösung:

Von der FDP war die Aussetzung bzw. Abschaffung der Wehrpflicht seit vielen Jahren immer wieder verlangt worden. Die CSU schwenke unter der Führung Guttenbergs auf diesen Kurs ein. Linke und die Grünen waren schon seit langem für die Abschaffung der Wehrpflicht gewesen. Die SPD hatte sich dem ab 2007 überwiegend angeschlossen. Gegner der Aussetzung der Wehrpflicht fanden sich in signifikanter Zahl nur in den Reihen der Bundesswehr und der CDU.12

Kritikpunkte der Reformgegner:

Erschwerte Nachwuchsbeschaffung für die Bundeswehr; mögliche Entfremdung zwischen Armee und Volk (kein Volksheer mehr); kein breiter „Stamm“ an grundlegend militärisch ausgebildeten Personen für den Verteidigungsfall.

Die alternative konservative Lösung:

Die Wehrpflicht ist ein starker Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Rekruten, der daher auch einer starken Rechtfertigung bedarf.

Diese muss umso stärker sein, je „drückender“ der Dienst ist (zeitliche Länge, geringe Bezahlung). Andererseits kann diese Schwelle niedriger sein, wenn die Wehrpflicht nur wenige Monate dauert, die Rekruten auch zivil wichtige Fähigkeiten erlernen und ein finanzieller Ausgleich erfolgt.

Ein starkes Argument gegen die bis 2011 praktizierte Art des Wehrdienstes war die der nicht eingehaltenen Wehrgerechtigkeit: Wenn Frauen überhaupt nicht (obwohl sie andererseits seit der „Kreill-Entscheidung des EUGH 2000 das Recht haben, Berufssoldaten zu werden) und von den eigentlich wehrpflichtigen Rekruten nur weniger als 30% (Geburtsjahrgang 1982: 24%) tatsächlich Wehrdienst leisten, so ist die Wehrgerechtigkeit massiv gestört. Dies bedeutet gleichzeitig eine Verletzung des Prinzips der Grundgerechtigkeit.

Ein starkes Argument pro Wehrpflicht findet sich hingegen im Konzept der Grundpflichten, das aus dem Gemeinschaftsprinzip folgt, und das wir Konservativen in der Union vertreten: Der Staat kann seinen Bürgern gleiche Pflichten auferlegen, wenn dies für das Bestehen einer geregelten staatlichen Gemeinschaft unverzichtbar ist (Schulpflicht, Steuerpflicht, ggf. Impfpflicht, Wehrpflicht).

Bestärkt wird dies durch das Prinzip des Patriotismus. Der Dienst am Volk kann das Zugehörigkeitsgefühl bestärken und sorgt zudem für eine feste Verankerung der Bundeswehr in der Bevölkerung („Volksheer aus dem Volk für das Volk“).

Zu Zeiten des Kalten Krieges war die Notwendigkeit einer Wehrpflicht unbestritten. Dies ist sie heute nicht mehr, obwohl Konflikte mit Russland und China in absehbarer Zeit nicht ausgeschlossen werden können. Nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit und des Pragmatismus ist daher bei der Abschaffung der Wehrpflicht zu bedenken, dass eine derartige Institution, einmal abgeschafft, im Bedarfsfall nicht einfach und schnell wieder „angeschaltet“ werden kann (ist die Feuerwehr einmal abgeschafft, weil es 5 Jahre nicht gebrannt hat, so kann sie im Brandfall nicht herbeigezaubert werden…). Man sieht dies an der gegenwärtigen Verfassung der Bundeswehr nach 20 Jahren „Spardiktat“…

Letztlich kann auch das Effizienzprinzip pro Wehrpflicht herangeführt werden. Die Wehrpflichtarmee ist kostengünstiger und erlaubt das Vorhalten einer relativ günstigen Reserve, die auch im Katastrophenfall (Hochwasser) sinnvoll eingesetzt werden kann.

Insgesamt wäre es konservativ, die Wehrpflicht beizubehalten, da sie

  • Eine effiziente Form der Landesverteidigung ist, die die Armee mit einem Strom potentieller Freiwilliger und Reservisten versorgt und somit die deutsche Wehrkraft massiv stärkt… (Effizienz),
  • ... für eine feste Verankerung der Bundeswehr in der Bevölkerung sorgt (Patriotismus),
  • … und vom Konzept der Grundpflichten prinzipiell gedeckt ist.

Allerdings müsste diese dann allerdings anders, als bis 2011, so ausgestaltet sein, dass sie nicht zu stark mit dem Prinzip der Wehrgerechtigkeit kollidiert.

  • Folglich müsste die Wehrpflicht, wie etwa in Israel, auch für Frauen gelten und deutlich mehr als 50% eines Jahrgangs müssten einen Dienst auch tatsächlich ableisten (Grundsatz der Grundgerechtigkeit).
  • Die Länge des Dienstes sollte so minimal bemessen sein, dass eine sinnvolle Grundausbildung noch möglich wäre, gleichzeitig aber keine „Gammelperiode“ eintreten würde.
  • Finanzielle Ausgleichsmaßnahmen (Sold auf erträglichem Niveau, volle Anrechnung als Rentenzeit) müssten den Grundrechtseingriff abfedern.


4. Massenimmigration 2015

Sachverhalt

„Als Flüchtlingskrise in Deutschland 2015/2016 wird die im Zusammenhang mit der Einreise von über einer Million Flüchtlingen, Migranten und anderen Schutzsuchenden nach Deutschland in den Jahren 2015 und 2016 entstandene Situation für Staat und Gesellschaft bezeichnet. Sie ist Teil der europaweiten Flüchtlingskrise und erreichte ihren Höhepunkt im Herbst 2015. Im Gesamtjahr 2015 erfolgte die Erstregistrierung von ca. 890.000 Schutzsuchenden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. …

Die nach dem Dublin-III-Abkommen für die Erstaufnahme von Flüchtlingen zuständigen Staaten an den EU-Außengrenzen zeigten sich von dem Zustrom überfordert, speziell Griechenland und Italien, sodass nun auch der europäische Binnenraum mit Deutschland unmittelbares und primäres Wanderungsziel wurde …

Die Verteilung der Flüchtlinge verursachte einen Streit unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der bislang ungelöst ist. …. …

Das Ifo-Institut schätzte die Kosten der Massenimmigration für Deutschland auf ca.21 Mrd. € allein für 2015. Die Finanzministerien Bayerns und NRWs schätzen die Kosten für d2016 auf 20 – 25 Mrd. Euro.“13

Im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise sind folgende Kernprobleme zu benennen:

  • Das Europäische System der Sicherung der Außengrenze und die Verteilung von Flüchtlingen („Dublin III“) funktionierte nicht, weil sich die betroffenen EU-Motiven aus egoistischen Motiven („Durchwinken nach Deutschland“) nicht an die Vereinbarungen hielten. Die EU war unfähig, dem Einhalt zu gebieten.
  • An der deutschen Grenze wurde nicht angemessen reagiert. Es kam zu einer ungeregelten Masseneinwanderung ohne hinreichende Registrierung. Es gab somit keinen „Plan B“ für den Fall des Versagens der europäischen Grenzsicherung.
  • Die deutsche Verwaltung war nicht vorbereitet und stark überfordert. Dies führte zu einer schlampigen, da unter starken Zeitdruck durchgeführten Bearbeitung mit erheblichen Folgeproblemen.

Umgesetzte Lösung

Am 29. September 2015 beschloss das Bundeskabinett ein Gesetzespaket mit wesentlichen Änderungen im deutschen Asylrecht – das Asylpaket I. Inhalt u. a. Einstufung von Ländern als „sicherer Herkunftsstaat, Unterbringung in Erstaufnahmestellen, Beschleunigung der Asylverfahren, …

Am 3. Februar 2016 beschloss das Bundeskabinett ein zweites Gesetzespaket mit strengeren Asylregeln – das Asylpaket II. Inhalt u. a. Aussetzung des Familiennachzugs.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder beschlossen im September 2015, die weitere Digitalisierung des Asylverfahrens in einem föderalen Projekt voranzutreiben.

Der Bundestag verabschiedete am 7. Juli 2016 das Integrationsgesetz. Inhalt u. a. Einführung einer Wohnsitzauflage, Reform der Integrationskurse,…

Zum 1. Februar 2017 wurde das Rückkehrförderprogramm „Starthilfe Plus“ eingeführt, um denjenigen, die im Asylverfahren nur sehr geringe Chancen haben, einen finanziellen Anreiz für eine frühe Entscheidung zur freiwilligen Rückkehr anzubieten

Die Flüchtlingskrise wurde durch das Schließen der Balkanroute ab März 2016 und durch das EU-Türkei-Abkommen vom 18. März 2016 abgemildert ….“14

Kritik an dieser Lösung (und am Regierungshandeln allgemein):

Die deutsche Regierung wirkte ab September 2015 wie eine Getriebene. Es zeigte sich, dass die entsprechenden Ämter auf einen derartigen Ansturm nicht vorbereitet waren und nur hektisch, mehr schlecht als recht, reagieren konnten. Dieser Zustand hielt bis weit ins Jahr 2016 an.

Folglich wurden Asylverfahren im Eiltempo und mit großer Schlampigkeit durchgeführt. Eine ordnungsgemäße Identitätsfeststellung fand in vielen Fällen nicht statt, ebenso wenig wie eine sinnvolle Kontrolle, Betreuung und Beschäftigung der Geflüchteten. Folglich stieg die Anzahl von Straftaten in 2016 signifikant an.15

Grenzkontrollen und das ordentliche Verfahren – und damit der Rechtsstaat - wurden zeitweilig ausgesetzt, insbesondere in Reaktion auf die massenhaften illegalen Grenzübertritten ab September 2015. Folglich wurde auch der Rechtsstaat faktisch ausgesetzt. Im Nachhinein beugte sich die Regierung damit der Macht des Faktischen, was zu einer starken, dauerhaften und insbesondere unregulierten Einwanderung, insbesondere aus Syrien und dem Irak geführt hat. Diese dürfte, aufgrund des konzentrierten Zuzugs, die Ballungszentren im Westen der Republik dauerhaft verändern.

Das EU-Türkei-Abkommen milderte Probleme, macht die EU aber auch von der Türkei diesbezüglich abhängig.

Der Streit über die Anwendung des Dublin III-Verfahrens konnte nicht gelöst werden und sorgte für erheblichen Streit unter den EU-Mitgliedern.

Es besteht in Deutschland, insbesondere in Bezug auf Immigration und Asylrecht, kein Mangel an gutgemeinten Gesetzen, es besteht wohl eher eine Überregulierung. Woran es mangelt, ist die konsequente und klare Anwendung von Recht und an praktikablen, einfachen Regeln.

Letztlich wurde durch dieses offensichtliche Staatsversagen das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat und die öffentliche Sicherheit schwer erschüttert. Seine Kosten, nicht nur die pekuniären, sondern noch viel mehr die Politischen, sind enorm. In Konsequenz zog die AfD als größte Oppositionspartei in den Bundestag ein. Es ist auch wahrscheinlich, dass das so schockierende Versagen der EU den entscheidenden „Swing“ für den Brexit gab.

Die alternative konservative Lösung

Das Prinzip der Nachhaltigkeit gebietet, dass vorausschauend und langfristig geplant wird. Was vorhersehbar ist, sollte geplant werden. Der plötzliche „Ansturm“ im September 2015 war so wohl nicht vorhersehbar. Dass es aber Probleme bei der Immigration gab, lag bereits vorher auf der Hand, getan wurde wenig…

Dies galt zum einen für die mangelhafte Anwendung von Dublin III durch einige Mitgliedsstaaten und die EU. Dies galt für falsche Anreize und ein wenig praktikables Verfahren, nicht nur in Deutschland, sondern auch an der EU-Außengrenze. Dies galt für die Probleme im Falle einer Nicht-Kooperation von Flüchtlingen. Dies galt für die Fluchtursachen, gegen die wenig, bis nichts unternommen wurde. Das gilt aber auch für die grundsätzliche Frage der Immigration, die spätestens seit der Diskussion um den Doppelpass (1999) schwärt und bis heute nicht in Form eines wirksamen Immigrationsgesetzes gelöst ist.

Diese „Problemverdrängung“ rächte sich, als sich die Ereignisse überschlugen. Nun war keine Zeit mehr für eine evolutionäre Problemlösung im konservativen Sinne, nun herrschte hektisches „crisis management“. Ein solches ist aber wenig geeignet, um Verlässlichkeit und Sicherheit zu vermitteln.

Aus dem Prinzip des Patriotismus folgt, dass Deutschland seine Interessen selbstbewusst vertreten sollte. Deutschland sollte sich auch nicht zu sehr auf die „heilige Kuh“ EU verlassen. Die deutsche Politik sollte zudem erkennen, dass sie zuvörderst zum Wohle der deutschen Bevölkerung da ist und nicht zur Befriedigung fremder Interessengruppen. Deutschland sollte sich, trotz seiner Vergangenheit, nicht als das „Sozialamt der Welt“ aufspielen. Man hätte stattdessen die deutsche Grenze sichern müssen, als die EU-Außengrenze durchlässig wurde.

Die Prinzipien des Pragmatismus und der Effizienz fordern, dass praktisch wirksame Regelungsmechanismen entwickelt und dann auch konsequent, zügig und möglichst effizient angewandt werden. Im Falle der Massenimmigration 2015 gab es derartige Mechanismen nicht.

Eine konservative Lösung (nach dem „ersten Schock“ in 09/2015) des hätte vielleicht wie folgt ausgesehen:

  • Schließen der deutschen Grenze nach Österreich, Abweisen von Flüchtlingen, wo dies nicht möglich ist, Aufnahme in überwachten und umzäunten Camps, somit das Ersetzen des versagenden europäischen durch ein nationales System (Pragmatismus, Effizienz, Praktische Gerechtigkeit).
  • Krisengipfel der Europäischen Union mit dem Ziel, die Schwächen von Dublin III möglichst schnell zu beseitigen. Gegebenenfalls eine „Politik des leeren Stuhls“, um die EU-„Partner“ zu überzeugen (Pragmatismus, Effizienz, Patriotismus)
  • Vereinfachung der bestehenden Verwaltungsvorschriften, Schaffung von Anreizen (etwa Ausweisung bei Nicht-Kooperation, kein Familiennachzug, …) und Ausstattung der Behörden mit dem notwendigen Equipment, Vernetzung der Behörden (Pragmatismus, Effizienz, Praktische Gerechtigkeit).
  • Schaffung der notwendigen rechtlichen Instrumentarien (Integrationsgesetz, insbesondere eines Immigrationsgesetzes) und Erstellung von Krisenplänen, bzw. von Plänen zur Abwehr/ Bewältigung von Krisen (Nachhaltigkeit, Pragmatismus).
  • Schaffung eines praktischen Instrumentariums zur Steuerung der Immigration in die EU (Ankerzentren im Ausland, etwa in den jeweiligen Botschaften oder in Absprache mit den Transitländern; Pragmatismus, Praktische Gerechtigkeit).

 


1 Vgl. Wikipedia, Stichwort „Angela Merkel“, abgerufen am 29.09.2021: „In den 2010er Jahren entstand „merkeln“ als Neologismus mit der Bedeutung in wichtigen Angelegenheiten nichts tun und keine klaren Aussagen treffen, kein Risiko eingehen.“
2 Lacht oder weint über Extra 3, „Merkel und die Breitbandanschlüsse, abgerufen am 14.11.21 unter www.facebook.com/watch/.
3 Wikipedia, Stichwort „Eurokrise“, abrufbar unter de.wikipedia.org/wiki/Eurokrise, abgerufen am 11.07.2021.
4 Wikipedia, Stichwort „Eurokrise“, abrufbar unter de.wikipedia.org/wiki/Eurokrise, abgerufen am 11.07.2021.
5 Eine Staatspleite ist möglich und nicht das „Ende des Staates“, wie das Beispiel Spaniens unter Philipp II (bankrott 1557, 1575 und 1595) eindrücklich zeigt.
6 Teilweise wurden diese Maßnahmen auch ergriffen.
7 Wikipedia, Stichwort „Energiewende in Deutschland“, abrufbar unter de.wikipedia.org/wiki/Energiewende_in_Deutschland, abgerufen am 11.07.2021.
8 Wikipedia, Stichwort „Nuklearkatastrophe von Fukushima“, abrufbar unter de.wikipedia.org/wiki/Nuklearkatastrophe_von_Fukushima, abgerufen am 26.07.2021.
9 Die Kosten je KWh betrugen in Deutschland 2019 mehr als 0,28 €, während sie in Frankreich bei ca. 0,18 € lagen. vgl. Eurostat, abgerufen unter ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php am 14.08.2021.
10 Es fragt sich, ob die Entscheidung wirklich auf durchdachten Fakten beruhte und nicht vielmehr dem Zeitgeist (Anstieg der AK-Gegner in Deutschland von 64% auf 72% aufgrund Fukushimas, vgl. Gallup-Umfrage v. 29.03.2011, zitiert nach Wikipedia, Artikel „Nuklearkatastrophe von Fukushima“, abrufbar unter de.wikipedia.org/wiki/Nuklearkatastrophe_von_Fukushima, abgerufen am 12.08.2021) und dem Erstarken der Grünen bei den Landtagswahlen am 27.03.2011 in Baden-Württemberg geschuldet waren. Eine derartige „Wetterwendigkeit“ wäre jedoch das Gegenteil von konservativ! (Konsequenzprinzip, Berechenbarkeitsprinzip).
11 Vgl. de.wikipedia.org/wiki/Wehrpflicht_in_Deutschland bis_zur_Reichsgr%C3%BCndung, abgerufen am 15.08.2021.
12 Vgl. diesbezüglich die Darstellung unterhttps://de.wikipedia.org/wiki/ Wehrpflicht_in_ Deutschland#Von_der_Napoleonischen_Zeit_ bis_zur_Reichsgr%C3%BCndung, abgerufen am 15.08.2021.
13 Vgl. Wikipedia, Stichwort Flüchtlingskrise in Deutschland, abgerufen am 14.08.2021, abrufbar unter de.wikipedia.org/wiki/Fl%C3%BCchtlingskrise_in_Deutschland_2015/2016 Entstehungs-bedingungen
14 Vgl. Wikipedia, Stichwort Flüchtlingskrise in Deutschland, abgerufen am 14.08.2021, abrufbar unter de.wikipedia.org/wiki/Fl%C3%BCchtlingskrise_in_Deutschland_2015/2016 Entstehungs-bedingungen
15 Vgl. die Übersicht unter dem Unterpunkt „Sicherheitslage“ in Stichwort Flüchtlingskrise in Deutschland, abgerufen am 14.08.2021, abrufbar unter de.wikipedia.org/wiki/Fl%C3% BCchtlingskrise_in_Deutschland_2015/2016# Entstehungs-bedingungen


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